Über gescheiterte Mobber:
1
"Nach einem zähen, vierjährigen Kampf gegen den destruktiven und verleumderischen Umtrieb von Reinhard Fischer (ehem. Vorsitzender des Gemeindekirchenrats einer ev. Kirchengemeinde, Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst für das Land Berlin), verpflichtete sich dieser im Oktober 2024 vor der Pressekammer des Landgerichts Berlin II, es künftig zu unterlassen, die betroffene Person gegenüber Dritten als Lügnerin zu bezeichnen oder zu behaupten, sie habe über ihn (Reinhard Fischer) die Unwahrheit verbreitet, unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt, ihn verleumdet oder ihm übel nachgeredet, sowie sämtliche sinngemäßen Äußerungen dieser Art zu tätigen. Um eine Rehabilitation der durch ihn schlechtgeredeten Person zu ermöglichen, hat das Gericht Reinhard Fischer auferlegt, sein Arbeitskollegium über den Vergleich und dessen wesentliche Punkte zu informieren. Dass er dieser Verpflichtung nachgekommen war, wollte Reinhard Fischer allerdings nicht nachweisen. Daher musste davon ausgegangen werden, dass entweder gar keine oder nur eine verzerrte Kommunikation an seine Vorgesetzten und Kollegen stattgefunden hatte, weswegen das Kollegium eigenständig und unabhängig von Reinhard Fischer informiert wurde."
2
"Der nun abgeschlossene, vierjährige Rechtsstreit vor Gericht, der mit diesem Vergleich endete, hat Herrn Fischer und seine Unterstützer insgesamt ca. 40.000,00 € gekostet (bezogen auf sämtliche Verfahren). Der gesamte Konflikt wurde ursprünglich von einer Person ausgelöst, die sich 'Kirchhofsverwalter' nennt und später durch Personen, die sich 'Pfarrerin' nennen, getragen und weiter verschärft. Auch innerhalb Ihres Kirchlichen Verwaltungsamtes gab oder gibt es Vorgänge, die Verleumdungen, Falschdarstellungen und Unwahrheiten unterstützt haben, was den Grundsätzen des Evangelischen zutiefst widerspricht."
3
"Sehr geehrter Herr Höhne,
im Hinblick auf Ihre wiederholten Versuche, meine Reputation durch Falschdarstellungen und verleumderische Aussagen zu beschädigen, insbesondere durch die Einbindung und Ausweitung auf Dritte (wie Reinhard Fischer), informiere ich Sie hiermit über den am 17. Oktober 2024 vor dem Landgericht Berlin II, Zivilkammer 27, zwischen Herrn Fischer und mir geschlossenen Vergleich. Die wesentlichen Punkte dieses Vergleichs sind in der heutigen Mitteilung an das Kirchliche Verwaltungsamt Berlin Mitte-West festgehalten (siehe Anlage). Es sollte Ihnen nicht schwerfallen, diese zu erfassen. Durch eigene Rechtsanwendung wurde sichergestellt, dass Herr Fischer den Vergleich einhält.
Sämtlichen involvierten Strafverfolgungsbehörden – insbesondere Sachbearbeitern und Leitungsebenen, sowie verschiedenen Richterinnen und Richtern, die mit unserem Fall befasst waren – wurde der Vergleich vorgelegt, verbunden mit der Bitte, diesen zur Kenntnis und ggf. zu den Akten zu nehmen.
Noch ein persönliches Wort zu Ihnen: Ihre Verbitterung hat maßgeblich dazu beigetragen, Herrn Fischer in erhebliches Unglück zu stürzen. Ich bezweifle jedoch, dass Ihr IQ ausreicht, um dieses Ausmaß zu realisieren. Ich halte Sie für eine giftige Person, die regelmäßig nichts Gutes im Schilde führt. Vermutlich können Sie sich selbst nicht ausstehen.
Ich gehe davon aus, dass Sie künftig Ihren Schnabel über mich halten, da ich ansonsten straf- und zivilrechtlich dagegen vorgehen werde. Ferner haben Sie sich vollständig aus meinem Leben und von meinem Haus fernzuhalten."