Von Thomas Höhne (stänkernde Personalie) gingen in der Vergangenheit Belästigungen aus, die ich als Mieterin nicht hinnehmen muss: beauftragte unbegründete Abmahnungen mit zahlreichen unmöglichen Unterstellungen, Verbreiten von Gerüchten/Unwahrheiten und Intrigen zu meinen Lasten, schadhafte Eingriffe in meinen eingerichteten Gewerbebetrieb, unerwünschte Kontaktaufnahmen. Es war eine Szenerie aus kalkulierten Feindseligkeiten, die dank öffentlicher Berichte und einer strikten Kontaktuntersagung fast vollständig abgeklungen ist.
[...]
"Aus Sicht der geschäftsführenden Pfarrerin interessierte ich mich, hochsensibel auch für Unrecht und Mobbing, zu sehr für den Umgang des Kirchhofsverwalters mit einer Mitarbeiterin. Ich hatte mich i.S.d. Zivilcourage für eine alkoholkranke Angestellte engagiert, deren Alkoholismus von ihrem Vorgesetzten Thomas Höhne nicht als behandlungsbedürftige Krankheit, sondern als Charaktermangel angesehen wurde. Das war der Pfarrerin im wahrsten Sinne des Wortes „zu viel des Guten“. Der Kirchhofsverwalter, die Pfarrerin und ihre Verbündeten wollten mich loswerden (immer noch).
Der alkoholkranken Mitarbeiterin (inzw. verstorben), die sich offenbar auf der ‚Abschussliste‘ der Kirchengemeinde (Klägerin) und des Kirchhofsverwalters befand, wurde in einem Schreiben des Kirchhofsverwalters vom 04.10.2018 vorgeworfen, sie habe im Dienst Alkohol konsumiert. Diese Behauptung war unwahr. Ferner maßte sich die Kirchengemeinde an, die Wiedereingliederung dieser Mitarbeiterin als gescheitert zu betrachten, ohne sich mit der behandelnden Ärztin abzustimmen.
Später zog der Kirchhofsverwalter die Mitarbeiterin vom Luisenkirchhof II ab und setzte sie auf dem Luisenkirchhof III ein, auf dem auch der Kirchhofsverwalter seinen Arbeitssitz hat. Es kam seitens des Kirchhofsverwalters zu rechtswidrigen Übergriffen durch illegitime tägliche Alkoholkontrollen, die die Mitarbeiterin psychisch weiter zersetzen sollten.
Da ich mich, nachdem die Geschädigte mich hilfesuchend involvierte, auf die Seite der Mitarbeiterin stellte und im Folgenden die Arbeit der Kirchengemeinde scharf öffentlich kritisierte, wurde ich schnell selbst zur Persona non grata innerhalb der Kirchengemeinde.
Vor diesem Hintergrund verwickelte mich vor allem der Kirchhofsverwalter Höhne in einen andauernden Konflikt, in dessen Verlauf ich mich schwerwiegenden Übergriffen seitens des Verwalters und weiteren Gemeindemitgliedern ausgesetzt sah. Mehrere Jahre wurde ich auf verschiedenen Wegen gemobbt.
Dagegen darf und muss ich mich zu Wehr setzen (u.a. § 193 StGB).
Denn offensichtlich ist es so, dass Thomas Höhne hartnäckige Versuche unternahm, sich in mein Leben zu drängeln und mich dadurch zu bedrängen und zu belästigen.
Der Kirchhofsverwalter ist als Festangestellter in leitender Position für die Kirchhofsverwaltung der Luisen-Kirchengemeinde tätig. Auf seine Person kommt es bei der Vermietung und Verwaltung des Mietobjekts aber nicht an. Zum einen ist der Verwalter bereits nicht der Eigentümer oder rechtmäßige Vermieter des Gebäudes. Zum anderen stünden weitere Beschäftigte für organisatorische Fragen oder gebäudebezogene Verwaltungsaufgaben zur Verfügung, vor allem wird das Mietobjekt von dem dafür vorgesehenen Kirchlichen Verwaltungsamt Berlin in der Funktion der Hausverwaltung verwaltet und betreut. Unter keinem Gesichtspunkt ist der Kirchhofsverwalter zwingend an der Betreuung, Verwaltung oder Organisation des Gebäudes gebunden.
Erschwerend kam hinzu, dass ich erst nach meinem Einzug Kenntnis darüber erhielt, dass ausgerechnet der Kirchhofsverwalter selbst das im Jahr 1937 erbaute und von 2015-2017 restaurierte Gebäude beziehen wollte. Da der Verwalter auch als zugelassener Architekt tätig ist, plante und begleitete er den Umbau “seines“ Gebäudes im gesamten Zeitraum bis Anfang 2017 mit. Mitarbeiter/innen der Kirchengemeinde, die täglich mit dem Ort in Berührung kommen, berichteten übereinstimmend, dass auf Seiten des Verwalters ein konkretes Einzugsbegehren für das restaurierte Pfarrhaus bestand. Ich überprüfte 2021 im Wege der erweiterten Melderegisterauskunft dessen Umzugsverhalten und stellte fest, dass der Verwalter genau im Zeitraum der Vakanz des Hauses seinen vorherigen Wohnort verlassen und (sicherlich ungewollt) einen Ausweichort beziehen musste, denn das kirchliche Konsistorium lehnte den Verwalter überraschend, zu dessen nachhaltigem Ärger, als Mieter ab und entschied sich für mich als Mieterin. Das daraus resultierende (verborgene) Interesse des Verwalters, mich mittels Mobbinghandlungen zu zermürben und zur Aufgabe des Mietobjekts zu zwingen, wird dadurch evident.
Aus diesem Grund sprach ich am 28.12.2020 ein umfassendes Kontaktverbot gegenüber dem Kirchhofsverwalter Thomas Höhne aus, das bis heute wirkt.
Bis auf wenige Ausnahmen, die sofort im Keim erstickt werden (siehe Startseite www.mobber-thomas.de) habe ich seit geraumer Zeit meine Ruhe."
"Sehr geehrter Herr Höhne
Ihre berufliche Stellung als Kirchhofsverwalter der Luisen-Kirchengemeinde bringt es mit sich, dass Sie gelegentlich auf dem Luisenkirchhof II zugegen sein müssen. Etwa aus organisatorischen Gründen (Abstimmung mit Friedhofsmitarbeitern) oder terminlichen Gründen (Gespräche mit Grabangehörigen oder Grabinteressenten).
Spätestens mit Schreiben vom 28.12.2020 habe ich Ihnen unmissverständlich mitgeteilt, dass Ihnen der Kontakt zu meiner Person —ganz gleich ob privat oder beruflich— mit sofortiger Wirkung untersagt ist. Die Untersagung gilt fort.
Am 14.02.2024 kam es in meinem unmittelbaren Wahrnehmungsbereich zu einem Vorfall, der bei Ihnen gerade nicht auf eine mit dem Friedhofswesen verknüpfte Tätigkeit schließen lässt. Sie fuhren mit Ihrem hellblauem VW-Fahrzeug auf das Gelände und „lungerten“ mehrere Minuten lang vor bzw. an meinem Haus herum, umkreisten es zur Hälfte, wobei Sie Ihr Mobiltelefon auf mein Haus (Stirnseite Hauptachse, Terrasse UG) richteten und diverse Fotos anfertigten.
Hierbei handelt es sich —da dies freilich nichts mit Ihrer beruflichen Tätigkeit für das Friedhofswesen zu tun hat— um einen rechtswidrigen Eingriff in meine Lebens- und Privatsphäre, mithin um eine nicht hinnehmbare Belästigung durch Ihre Person.

Oder anders ausgedrückt:
„Am 14.02.2024 ergab sich die wundersame Gelegenheit, Zeuge einer höchst ungewöhnlichen Aktivität Ihrerseits zu werden. In einem theatralischen Schauspiel der Extraklasse betrat Ihr hellblaues VW-Fahrzeug die Bühne und der Fahrer begann eine gewagte Choreographie um mein Haus herum. Sie schienen sich ganz dem Drama des Moments hingegeben zu haben, während Sie Ihr Mobiltelefon wie einen Zauberstab schwangen und Ihr Objekt der Begierde – mein Haus – in brillantem Licht einfingen. Es war eine Aufführung, die sicherlich nicht für das Friedhofswesen bestimmt war, sondern eher eine surreale Interpretation von Stalking und Belästigung darstellte. Herzlichen Glückwunsch zu dieser außergewöhnlichen Darbietung, die zweifellos ein denkwürdiger Beitrag zur absurden Theaterwelt des Alltags war.“
Sollte dies jemals wieder vorkommen, verständige ich die Polizei und erstatte Strafanzeige, womöglich muss dann eine Gefährderansprache bei Ihnen erfolgen, wie sie in der Vergangenheit bereits schon einmal vorkam, als Sie im Juli 2021 an einem Samstag ohne Absprache das Vorhängeschloss am vorderen Friedhofstor entfernten und durch ein anderes (mir unbekanntes) ersetzten.
Auch werde ich der Polizei empfehlen, dass Sie amtsärztlich untersucht werden.

Ihre Verhaltensauffälligkeiten wirken auf andere Personen ggf. bedrohlich.


Die Belästigung, die am 14.02.2024 von Ihnen ausging —ob privat oder „beruflich“, was für mich nicht ganz klar ist— wurde schließlich dadurch beendet, dass ich Sie mehrmals auffordern musste, meine Sphäre unter Löschung der von Ihnen aufgenommenen Bilder zu verlassen. Nur zögerlich kamen Sie dieser Aufforderung nach.

Letztlich zogen Sie mit hochrotem Kopf unter Ihrer Zipfelmütze von dannen und bemüßigten sich, die Untersagung, die Ihnen vor über drei Jahren ausgesprochen wurde, einzuhalten.

Sollte Ihr Besuch bei mir erneut zu Zwecken der Traumaverarbeitung erfolgt sein (ursprünglich wollten Sie das Haus auf dem Friedhof beziehen, wurden aber schlussendlich u.a. mangels Geld abgelehnt), muss auch Ihnen klar sein, dass ich für psychologische Aufarbeitungen nicht die richtige Adresse bin. 
Ich hatte Ihnen in der Vergangenheit —als Sie sich unter einem vermeintlich legitimen Vorwand in mein Leben drängelten und mich belästigten— schon einmal angeraten, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Mittlerweile sollten Sie verstanden haben, dass Ihre bizarren Annäherungsversuche ins Leere laufen. „Das Leben der Anderen“ hat Sie nicht zu tangieren oder zu interessieren.

Geben Sie auf. Sie machen sich lächerlich.

Das Haus will Sie nicht.

Es ist nicht Ihr Bestimmungsort."

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