"Sehr geehrter Herr Höhne
Ihre berufliche Stellung als Kirchhofsverwalter der Luisen-Kirchengemeinde bringt es mit sich, dass Sie gelegentlich auf dem Luisenkirchhof II zugegen sein müssen. Etwa aus organisatorischen Gründen (Abstimmung mit Friedhofsmitarbeitern) oder terminlichen Gründen (Gespräche mit Grabangehörigen oder Grabinteressenten).
Spätestens mit Schreiben vom 28.12.2020 habe ich Ihnen unmissverständlich mitgeteilt, dass Ihnen der Kontakt zu meiner Person —ganz gleich ob privat oder beruflich— mit sofortiger Wirkung untersagt ist. Die Untersagung gilt fort.
Am 14.02.2024 kam es in meinem unmittelbaren Wahrnehmungsbereich zu einem Vorfall, der bei Ihnen gerade nicht auf eine mit dem Friedhofswesen verknüpfte Tätigkeit schließen lässt. Sie fuhren mit Ihrem hellblauem VW-Fahrzeug auf das Gelände und „lungerten“ mehrere Minuten lang vor bzw. an meinem Haus herum, umkreisten es zur Hälfte, wobei Sie Ihr Mobiltelefon auf mein Haus (Stirnseite Hauptachse, Terrasse UG) richteten und diverse Fotos anfertigten.
Hierbei handelt es sich —da dies freilich nichts mit Ihrer beruflichen Tätigkeit für das Friedhofswesen zu tun hat— um einen rechtswidrigen Eingriff in meine Lebens- und Privatsphäre, mithin um eine nicht hinnehmbare Belästigung durch Ihre Person.

Oder anders ausgedrückt:
„Am 14.02.2024 ergab sich die wundersame Gelegenheit, Zeuge einer höchst ungewöhnlichen Aktivität Ihrerseits zu werden. In einem theatralischen Schauspiel der Extraklasse betrat Ihr hellblaues VW-Fahrzeug die Bühne und der Fahrer begann eine gewagte Choreographie um mein Haus herum. Sie schienen sich ganz dem Drama des Moments hingegeben zu haben, während Sie Ihr Mobiltelefon wie einen Zauberstab schwangen und Ihr Objekt der Begierde – mein Haus – in brillantem Licht einfingen. Es war eine Aufführung, die sicherlich nicht für das Friedhofswesen bestimmt war, sondern eher eine surreale Interpretation von Stalking und Belästigung darstellte. Herzlichen Glückwunsch zu dieser außergewöhnlichen Darbietung, die zweifellos ein denkwürdiger Beitrag zur absurden Theaterwelt des Alltags war.“
Sollte dies jemals wieder vorkommen, verständige ich die Polizei und erstatte Strafanzeige, womöglich muss dann eine Gefährderansprache bei Ihnen erfolgen, wie sie in der Vergangenheit bereits schon einmal vorkam, als Sie im Juli 2021 an einem Samstag ohne Absprache das Vorhängeschloss am vorderen Friedhofstor entfernten und durch ein anderes (mir unbekanntes) ersetzten.
Auch werde ich der Polizei empfehlen, dass Sie amtsärztlich untersucht werden.

Ihre Verhaltensauffälligkeiten wirken auf andere Personen ggf. bedrohlich.


Die Belästigung, die am 14.02.2024 von Ihnen ausging —ob privat oder „beruflich“, was für mich nicht ganz klar ist— wurde schließlich dadurch beendet, dass ich Sie mehrmals auffordern musste, meine Sphäre unter Löschung der von Ihnen aufgenommenen Bilder zu verlassen. Nur zögerlich kamen Sie dieser Aufforderung nach.

Letztlich zogen Sie mit hochrotem Kopf unter Ihrer Zipfelmütze von dannen und bemüßigten sich, die Untersagung, die Ihnen vor über drei Jahren ausgesprochen wurde, einzuhalten.

Sollte Ihr Besuch bei mir erneut zu Zwecken der Traumaverarbeitung erfolgt sein (ursprünglich wollten Sie das Haus auf dem Friedhof beziehen, wurden aber schlussendlich u.a. mangels Geld abgelehnt), muss auch Ihnen klar sein, dass ich für psychologische Aufarbeitungen nicht die richtige Adresse bin. 
Ich hatte Ihnen in der Vergangenheit —als Sie sich unter einem vermeintlich legitimen Vorwand in mein Leben drängelten und mich belästigten— schon einmal angeraten, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Mittlerweile sollten Sie verstanden haben, dass Ihre bizarren Annäherungsversuche ins Leere laufen. „Das Leben der Anderen“ hat Sie nicht zu tangieren oder zu interessieren.

Geben Sie auf. Sie machen sich lächerlich.

Das Haus will Sie nicht.

Es ist nicht Ihr Bestimmungsort.


Ein noch zurückgehaltener Teil wird ab dem 04. März 2024 veröffentlicht.
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